Wie wichtig das Nachfragen des Versicherungsvermittlers beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, zeigt der Fall eines Kunden mit Rückenbeschwerden, der dies wohl gegenüber dem Versicherungsvermittler erwähnte aber den Vermittler nicht dazu veranlasste näher nachzufragen.
Warum auch?! Er wäre Gefahr gelaufen, dass der Antrag gänzlich abgelehnt worden wäre. Zumindest wäre er mit Erschwerung oder einem Ausschluss versehen worden.
In dem Fall kam es natürlich wie es kommen musste. Der Kläger (Kunde) wurde nach drei Jahren Berufsunfähig.
Der BGH (Az. IV ZR 119/0) urteilte zu Gunsten des Klägers, da der damalige Vermittler die gemachten Angaben des Klägers ignorierte.
Wie wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Einzelnen sein kann, zeigen die obigen Beispiele.
Denn merke, die Berufsunfähigkeitsabsicherung zahlt nicht nur bei Krankheit sondern auch bei einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit:-)